Tipps und Infos rund ums MietenFür Neuankömmlinge gilt: Mieten und nicht kaufen! Warum? Mallorca ist eine traumhafte Insel und viele Neumallorquiner achten sehr auf das wunderschöne Umfeld ihrer neuen Bleibe. Oft stellt sich dann hinterher heraus, dass der Weg zur Schule, zur Arbeit oder einfach nur zum Supermarkt recht lang geworden ist. Hinzu kommt, dass es natürlich auch hier auf Mallorca einen nicht zu unterschätzenden Berufsverkehr gibt. Der romantisch geschlängelte Bergweg kann sich im Alltag leicht als ungemein zeitraubend entpuppen und man sollte eine gewisse Zeit auf der Insel verbracht haben, um letztlich sicher entscheiden zu können, ob man die letzten Zelte in der Heimat wirklich abbrechen möchte. Für einen Kauf müssen einfach gewisse Erfahrungen her und die kommen erst mit der Zeit. Darum ist der Weg, sich seine Immobilie zu mieten, am Anfang immer der vernünftigere und bessere Weg. Preise und Standards Der mallorquinische Immobilienmarkt ist mit dem deutschen Markt nicht vergleichbar. Die balearischen Preise für Immobilien sind in der Regel teurer als die der heimischen und die Ausstattungen liegen leider auch meist unter dem, was man von zu Hause aus gewohnt ist. Beispielsweise verfügen viele Wohnungen und Häuser über keine vernünftige Heizung oder Isolierung. Ein häufiges Problem ist auch, dass viele zu vermietende Objekte auf dem mallorquinischen Markt möbliert sind. Absolute high - class- Immobilien gibt es in ausreichender Menge, aber in der Regel sind auch die Preise high - class. Manches mag jetzt etwas düster klingen, aber es gibt durchaus gute Mietobjekte auf Mallorca und die finden wir für Sie. Es sollte nur jeder seine heimatliche Denkstruktur ein Stück weit zu Hause lassen. Am Ende können Sie hier ein herrliches Stück Mittelmeer genießen, während ihre bisherigen Nachbarn vermutlich schon lange dicht neben ihren Heizkörpern sitzen und nervös dem aktuellen, heimatlichen Regenbericht lauschen. Rechtliches und Praxis in groben Zügen Das 1994 geänderte spanische Mietgesetz, kurz LAU genannt, war die Grundvoraussetzung dafür, dass sich der Mietmarkt für Wohnungen und Häuser vernünftig entwickeln konnte. Bis zu dieser Zeit waren die Vermieter nahezu ungeschützt. Das hatte zur Folge, dass viele Hauseigentümer eine Vermietung nicht in Betracht gezogen hatten. Heute ist das Verhältnis zwischen Mieter- und Vermieter weitestgehend ausgeglichen. Gab es noch Anfang der neunziger Jahre kaum Mietangebote, so ist das Angebot heute schon recht reichhaltig, wenngleich auch die Nachfrage recht hoch ist. In den folgenden Absätzen finden Sie nun die wichtigsten Eckpunkte des spanischen Mietgesetzes. Verträge Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr mit einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt werden. Eine Ausnahme hiervon sind Aufhebungsverträge im beiderseitigen Einverständnis. Spätestens nach acht Jahren sind diese Verträge dann endgültig beendet und es bedarf dann eines neuen Vertrages. Neben dieser Art von Verträgen gibt es noch Saisonmietverträge mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr. Sollte es sich hierbei um eine Vermietung an Touristen handeln, greifen regional unterschiedliche Gesetze. Eine Vermietung ist dann sehr schwierig. Es ist in Spanien eine gängige Art, die Miete monatlich in bar zu begleichen. In diesen Fällen laufen die Verträge der Gesa (regionale Energieversorgung) in der Regel auch weiterhin auf den Namen des Eigentümers. Dieser wird Ihnen dann alle zwei Monate eine Energieabrechnung vorlegen. Selbstverständlich haben Sie auch bei Barzahlung das Recht auf einen Zahlungsbeleg, damit Sie jederzeit die ordnungsgemäße Zahlung von Miete und Nebenkosten belegen können. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - solche Verträge sind eher selten - hat der Mieter ein einseitiges Kündigungsrecht, mit einer Frist von 2 Monaten. In der Regel hat der Mieter bei einer vorzeitigen Beendigung dieser Verträge allerdings mit einer Entschädigungszahlung an den Vermieter zu rechnen. Kaution Nach der gesetzlichen Regelung ist bei Wohnräumen eine Nettokaltmiete an den Vermieter als Sicherheitsleistung zu zahlen; bei Geschäftsräumen sind es zwei. Dabei kann eine Verzinsung der Kaution in der Regel nicht erwartet werden. Zuweilen werden auch zwei und bei sehr hochwertigen Objekten gar drei Monatsmieten als Sicherheit gefordert. Die letzten Monate der Miete dürfen grundsätzlich nicht mit der Kaution verrechnet werden. Der Vertrag muss in vollem Umfang bedient werden. Erst nach Leistung aller geschuldeten Zahlungen muss Ihnen der Vermieter die Kaution zurück zahlen. Haben Sie berechtigte Zweifel, dass Sie die Ihnen am Ende des Mietverhältnisses zustehenden Gelder nicht vom Vermieter zurückerhalten werden, empfehlen wir Ihnen, die letzten Mietzahlungen unter vorheriger Ankündigung auf ein Anderkonto eines hiesigen Notars zu leisten, bis die Unstimmigkeiten bereinigt wurden. Tun Sie das nicht und behalten die Mietzahlungen einfach ein, so kann das ernste und für Sie nicht absehbare Folgen haben. Bevor spanische Polizisten Ihnen einen ausgiebigen Gefängnisrundgang vorschlagen, ist es im Zweifelsfall also immer besser, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Mieterhöhung Die Miete darf erstmals nach einem Jahr gemäß einer Indexierung des regionalen Verbraucherindex erhöht werden. Der erhöhte Mietzins ist dann ab dem Folgemonat nach Eingang der schriftlichen Benachrichtigung des Vermieters zu leisten. Mietminderung Mietminderungen sieht das spanischen Mietrecht so gut wie gar nicht vor. Ausnahme hierbei kann eine so starke Beeinträchtigung sein, dass Teile der Fläche nicht mehr genutzt werden können. Grundsätzlich ist aber dafür eine vorherige Ankündigung nötig, in der die Höhe der Mietminderung vorab detailliert angekündigt wird. Eine Mietminderung ist allerdings frühestens nach dem 21. Tag der Beeinträchtigung möglich. Also, lieber nicht zu schnell kürzen, sonst sind Sie am Ende der Dumme, da Ihnen der Vermieter wegen Nichterbringung der vollen Miete den Mietvertrag kündigen kann. Vorkaufsrecht des Mieters. Bei Verkauf der Mietimmobilie hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Die mieterseitige Kaufabsicht muss aber nach spätestens 30 Tagen beim Verkäufer bzw. Vermieter geltend gemacht werden. Zu guter Letzt: Unser Preis und Service Um es auf den Punkt zu bringen: Er ist fair und günstig. Wir berechnen Ihnen für jede erfolgreiche Vermittlung lediglich eineinhalb Netto-Monatsmiete. Voraussetzung ist natürlich, dass ein rechtsgültiger Mietvertrag zu Stande gekommen ist. Dieser von uns für Sie ausgehandelte Mietvertrag wird Ihnen selbstverständlich auch in Ihrer Landessprache ausgehändigt. Darüber hinaus können Sie von unseren langjährigen Erfahrungen auf der Insel profitieren. Bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs, der Beantragung einer „Autonomo“, wenn Sie Rat von einem Anwalt suchen oder in vielen anderen Fällen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne! Weiter zur Objektsuche... |
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